Um bequem per Brief wählen zu können, müssen Sie Briefwahlunterlagen beantragen.
Nutzen Sie dazu das Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Alternativ können Sie die Briefwahl einfach formlos beantragen, beispielsweise mit der beigefügten Postkarte, per Fax, E-Mail (Name, Anschrift und Geburtsdatum angeben) oder persönlich nach Ausweisvorlage im Wahlamt Ihrer Gemeinde/Stadt.
Wer den Antrag ab dem 1. Februar 2021 persönlich im Wahlamt stellt, kann dort auch gleich wählen. Eine Wahlkabine steht bereit.
Sollten Sie plötzlich erkranken, können die Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag, spätestens 15.00 Uhr, durch eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person beantragt und abgegeben werden.
Wenn Sie Wahlbrief und Stimmzettel per Post einsenden, sollten Sie diese deshalb spätestens am 12.03.2021 abschicken, aus dem Ausland entsprechend früher.
Ihre Briefwahlunterlagen können sie bequem über die Seite der Stadt Kassel hier beantragen.
Welche Wahlmöglichkeiten gibt es?
Bei der Kommunalwahl können Sie mehr Einfluss nehmen als bei anderen Wahlen. Denn hier können Sie mitentscheiden, welche Personen einer Partei in das Kommunalparlament einziehen.
Wer auf Nummer sicher gehen will, kreuzt einfach die Liste einer Partei an. Ihr kommen dann alle Stimmen zugute, die nicht an einzelne Personen vergeben werden. Sie werden von oben nach unten auf der Liste verteilt. Der Stimmzettel kann so abgegeben werden.
Auch wenn Sie eine Liste angekreuzt haben, können Sie danach noch einzelne Personen wählen. Mit dem Listenkreuz oben sorgen Sie dafür, dass Ihre übrig gebliebenen Stimmen nicht verfallen, sondern der Partei gutgeschrieben werden.
Kumulieren
Sie können Ihre Stimmen auch kumulieren, das heißt einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten bis zu drei Stimmen geben, damit diese weiter nach vorne rücken und eher ins Kommunalparlament einziehen. Insgesamt können Sie zusätzlich zum Listenkreuz so viele Personen auf dem Wahlzettel ankreuzen, wie Sitze im jeweiligen Kommunalparlament zu vergeben sind. Die Anzahl ist auf dem Wahlzettel vermerkt. Wenn Sie weniger Kreuzchen machen, werden Ihre restlichen Stimmen der Partei zugerechnet, der Sie Ihr Listenkreuz gegeben haben.
Panaschieren
Beim Panaschieren kann man seine Stimmen auf mehrere Listen verteilen. Dabei darf die Höchstzahl der zu vergebenden Stimmen nicht überschritten werden, sonst ist der gesamte Stimmzettel ungültig. Nicht vergessen: Jede Stimme für einen Kandidaten zählt auch für dessen Liste/Partei. Sie verhilft der jeweiligen Partei unter Umständen auch dann zu mehr Sitzen im Parlament, wenn die angekreuzte Person selbst nicht ins Parlament einzieht.
Streichen
Hat man zuvor eine Liste angekreuzt, so kann man auch durch Streichen Einfluss nehmen. Soll eine Kandidatin oder ein Kandidat nicht von der Umrechnung der Listenstimme auf die einzelnen Personen profitieren, kann man den Namen einfach durchstreichen. Dadurch wird eine Einzelstimme „frei“, die an eine andere Person vergeben werden kann – sofern man seine Maximalstimmenanzahl nicht bereits vorher durch Personenstimmen verbraucht hat.
Die verschiedenen Möglichkeiten können auch kombiniert werden. Das heißt, es kann ein Listenkreuz vergeben werden und danach ist es immer noch möglich, bis zur maximalen Stimmenanzahl Personen anzukreuzen oder Personen auf der angekreuzten Liste zu streichen.
BITTE BEACHTEN!
Auf zwei Dinge sollte man achten, damit nicht der gesamte Wahlzettel ungültig wird:
Es darf oben nur EINE Partei angekreuzt werden, nicht mehrere!
Es dürfen insgesamt nicht mehr Personenstimmen vergeben werden, als auf dem Wahlzettel vermerkt ist. Jedes Kreuzchen bei einer Person zählt dabei als eine Stimme. Erhält eine Person drei Kreuzchen, zählen diese als drei verbrauchte Stimmen! In Kassel haben Sie 71 Stimmen – eine Stimme für jeden Sitz in der Stadtverordnetenversammlung!